Schritte zur Mutter/Vater-Kind-Kur



Eine stationäre Mutter/Vater-Kind-Kur soll als präventive (vorbeugende) Maßnahme helfen, eine drohende Erkrankung rechtzeitig abzuwenden oder einer Verschlimmerung chronischer Krankheiten entgegen zu wirken.

Mutter/Vater-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei medizinischer Notwendigkeit. §§ 24 und 41 SGB (Sozialgesetzbuch) V.

Zur Mutter/Vater-Kind-Kur in 6 Schritten

Kurz & knapp:

  1. Attest vom Haussarzt ausstellen lasssen
  2. Selbstauskunft erstellen (Formular)
  3. Eine geeignete Klinik auswählen und begründen (s. Wunsch & Wahlrecht)
  4. Kurantrag bei der Krankenkasse stellen (schriftlich, vollständig)
  5. Nachweis Masern-Immunität
  6. Anmeldung in der Kurklinik (Formular)

Alle Schritte erläutern wir im Folgenden.

Wer kann eine Mutter/Vater-Kind-Kur machen?

Einige Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie von Ihrere gesetzlichen Krankenkasse eineKur finanziert bekommen:

  • Kind(er): Sie haben mindestens ein leibliches Kind/Pflegekind/Adoptivkind als Erziehungsberechtigter in Ihrer Obhut. Ihr eigenes Alter oder Geschlecht spielt bei der Beantragung keine Rolle. Wichtig ist Ihr Status als Erziehender. Auch Großeltern mit Erziehungsberechtigung können eine Kur beantragen. Das Kind kommt als Begleitkind mit oder ist als sogenanntes Patientenkind ebenfalls behandlungsbedürftig. Eine Mutter/Vater-Kind-Kur können Sie aber auch ohne ihr Kind machen.
  • Kindesalter: Das Kind ist bei Beantragung unter 12 Jahre alt. Ausnahmen: wenn Sie keine Betreuung für Ihr über 12jähriges Kind während ihrer Kur haben oder ihr Kind entwicklungsverzögert ist bzw. eine Behinderung hat.
  • Beschwerden (Indikationen): Sie leiden unter bestimmten körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen (Indikationen), die sich aus der Familienkonstellation ergeben und die eine stationäre medizinische bzw. therapeutische Maßnahme begründen. Beispiele: Erschöpfungszustände, psychosomatische Erkrankungen, körperliche und seelische Beeinträchtigungen im frühen Stadium.

Schritte zur Mutter/Vater-Kind-Kur

1. Schritt: Ärztliches Attest 

Das Attest Ihres Arztes brauchen Sie zwingend, um bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Kurantrag stellen zu können. Schildern Sie Ihrem Hausarzt Ihre Beschwerden und besprechen Sie Begleitumstände, die sich ungünstig auf Ihren Gesundheitszustand auswirken.

Auf Grundlage der ärztlichen Diagnose(n) stellt Ihr Arzt fest, ob Sie kurbedürftig sind. Hält er eine stationäre Kur für Sie für sinnvoll, verordnet er eine medizinische Vorsorgemaßnahme und Sie erhalten ein entsprechendes Attest (Formular 64 für Mütter/Väter).

Leidet Ihr Kind auch an Erkrankungen? Wird es vom Arzt als sogenanntes Patientenkind eingestuft, kann es während Ihrer Kur mitbehandelt werden. Dazu benötigt es ein eigenes Attest (Formular 65 für Kinder).

Wichtige Hinweise zum Attest: In dem Attest sollte Ihr Arzt Ihr Krankheitsbild bzw. das Ihres Kindes möglichst ausführlich beschreiben. Je ausführlicher, umso besser die Erfolgsaussichten, dass Ihre Krankenkasse die Kur bewilligt. Es ist wichtig, dass die gestellte Diagnose im Zusammenhang mit Ihrer Rolle als Mutter oder Vater steht.

2. Schritt: Selbstauskunft 

Wenn Sie sich in einer schwierigen persönlichen Lebenslage befinden – wie zum Beispiel alleinerziehend, getrennt lebend, arbeitssuchend, Pflegeverantwortung für einen Angehörigen – sollten diese Umstände mit aufgeführt werden.

Unser Formular Selbstauskunft hilft Ihnen, keine Fakten zu vergessen.

3. Schritt: Klinikwahl

Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 können Sie von Ihrem „Wunsch- & Wahlrecht“  bei der Klinikwahl Gebrauch machen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden Ihrem Wunsch  nach einer bestimmten Klinik entsprechen, wenn sie begründet ist. Gründe sind beispielsweise die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse.

Wichtige Hinweise zum Wunsch- & Wahlrecht

  • Wenn Sie selbst keine Klinik bevorzugen, wird Ihnen Ihre Krankenkasse eine Klinik zuteilen.
  • Hat die von Ihnen vorgeschlagene Klinik einen Versorgungsvertrag mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, muss die Wunschklinik genehmigt werden.
  • Eine Ablehnung der Wunschklinik ist nur berechtigt, wenn die Vorsorgeziele nicht erreicht werden können. Die Ablehnung aus rein wirtschaftlichen Gründen ist gesetzeswidrig.
  • Eine Ablehnung Ihrer Wunschklinik muss schriftlich erfolgen.

4. Schritt: Kurantrag bei der Krankenkasse

Sie sind gesetzlich krankenversichert – was ist zu tun?

  • Antrag für Begleitkinder: Gesunde Begleitkinder werden bei der Krankenkasse des kurenden Elternteils beantragt.
  • Antrag für Patientenkinder: Behandlungsbedürftige Kinder werden über die Krankenkasse beantragt, bei der sie versichert sind.
  • Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen (Attest(e), Selbstauskunftsbogen, Anmeldung mit Einverständniserklärung, Angaben zu Ihrer Wunschklinik müssen bei Ihrer Krankenkasse ausreichend frankiert eingeschickt oder gescannt als Mailanlage übermittelt werden (Bitte fragen Sie vorsichthalber nach, ob Ihre GKV einen elektronisch eingereichten Antrag akzeptiert).

Ihre Krankenkasse wird Ihnen in der Regel innerhalb von drei Wochen einen Bescheid über die Bewilligung, die Kur-Dauer und die Klinik zusenden.

Privatversichert / beihilfeberechtigt – wie gehen Sie vor?

  1. Klärung der Kostenübernahme: Wir empfehlen, im voraus mit Ihrer Versicherung direkt zu klären, ob und welche Kosten übernommen werden. Details dazu finden Sie auch in Ihren Tarifunterlagen.
  2. Attest: Ihr Arzt stellt Ihnen nach Diagnosestellung ein formloses Attest aus. Hinweis: Bei Beantragung über eine Beihilfestelle müssen Sie sich bei einem Amtsarzt vorstellen.
  3. Kurantrag: Eine stationäre Kur müssen Privatversicherte selbst bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle beantragen, da nur der Versicherte als Vertragspartner akzeptiert wird. Wir helfen aber trotzdem gerne und prüfen Ihrre Kostenzsuage soweit es uns möglich ist.
  4. Kurklinikwahl: Die gewählte Kurklinik muss wie Gut Holmecke die Konzession nach § 30 GewO und die Anerkennung nach § 111a SGB V besitzen.

5. Masern-Immunität: Voraussetzung für Mutter/Vater-Kind-Kur

Entsprechend der ab dem 01.03.2020 gültigen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes müssen nach dem 31. Dezember 1970 Geborene einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern aufweisen.

Leider drohen Bußgelder bei Verstoß. Der Bußgeldkatalog weist die hohen Beträge aus, die für Unternehmen und Impflinge bei Verstoß anfallen. Das will sich jeder sicher gerne sparen.

Sollte Ihr Kind nicht gegen Masern geimpft sein, tragen Sie als Erziehungsberechtigte die Verantwortung im Falle einer Masernerkrankung ihres Kindes und der daraus resultierenden Folgen für Ihre Familie, Kurgäste und das Unternehmen.

Ausgenommen sind Kinder, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Bitte denken Sie auch an Ihren eigenen Impfschutz.

Impfausweise

Bitte denken Sie daran, Ihre Impfausweise zur Kur mitzubringen, denn sie sind im Bedarfsfall vorzuzeigen.

6. Schritt: Kostenzusage der Krankenkasse – Zusage in der Kurklinik

Sie halten die schriftliche Bewilligung Ihrer Krankenkasse in den Händen? Wunderbar! Bitte übersenden Sie nun folgende Unterlagen an unsere Patientenverwaltung von Gut Holmecke per Mail (Klick für Verlinkung zu Ihrem Mailprogramm) oder postalisch an Patientenverwaltung UNIVITA, Hainfeld 9, 06536 Südharz / Stadt Stolberg):

  • Ausgefülltes Formular Kuranmeldung (Link zum Formular)
  • Ausgefülltes Formular Selbstauskunft (Link zum Formular)
  • Relevante medizinische Befunde oder Arztbriefe
  • Nachweis der Masern-Immunität/Impfung bzw. ein Attest (siehe Punkt 4.)
  • Stichwort Corona-Schutz/Impfung: Hier gibt es so viele Änderungen. Bitte erfragen Sie den aktuellen Stand bei unserer Patientenverwaltung.

Mutter/Vater-Kind-Kur – Fragen über Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Kur zu beantragen. Montags bis freitags ist ein erfahrenes Team für Sie da von 8:00 bis 16:00 Uhr.

  • Rufen Sie an: Tel. 0800 / 88 4 888 4 (kostenfrei aus allen deutschen Netzen) oder
  • schicken Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular.

Kurantrag abgelehnt – was tun?

Einige Erstanträge werden von den Krankenkassen abgelehnt. Gründe können sein:

  • der Antrag ist nicht vollständig oder falsch ausgefüllt
  • es ist nicht ersichtlich, dass die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind
  • die letzte Kur liegt noch keine vier Jahre zurück.

Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde, bestehen Sie auf eine schriftliche Begründung und legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein.

Reichen Sie eventuell fehlende Unterlagen zeitnah ein.

In jedem Fall sollten Sie Ihren Arzt um eine ausführlichere medizinische Begründung für eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur bitten und diese an Ihre Krankenkasse senden.

Hinweis: Um formale Fehler beim Kurantrag zu vermeiden, können Sie sich bei der Antragsstellung von unseren Mitarbeiterinnen von der Kurberatung unterstützen lassen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zustehen. Und warten Sie nicht zu lange mit Ihrer Erholung. Denken Sie auch mal an sich.

Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt auf:

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine ganz besondere Zeit.

 

 



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