Familienkur



Familienkur: Gemeinsam wieder stark werden

Beruflicher Druck, große Sorgen, Stress und Erkrankungen setzen dem Familienleben zu. Für Erwachsene in Familienverantwortung ist es ratsam, rechtzeitig etwas zu unternehmen, bevor Symptome chronisch werden und es zu ernsthaften Erkrankungen kommt.

Wenn eine Familienkur genehmigt wurde, können alle kurbedürftigen Familienmitglieder Therapien wahrnehmen. Ein direkter Austausch über neue Erkenntnisse während der Kur kann dabei helfen, Veränderungen im Alltag nachhaltiger umzusetzen.

Voraussetzungen für eine Familienkur

Leider sieht das Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Kur für die ganze Familie nicht per se vor. Bei welchen Voraussetzungen könnte jedoch trotzdem eine Familienkur genehmigt werden?

  • Beide Elternteile leiden nachweislich an großen gesundheitlichen Problemen, die im Zusammenhang mit ihrer Familienverantwortung stehen, z.B. wenn Ihr Kind ein Handicap oder eine Erkrankung hat, die die gesamte Familie stark beansprucht.
  • Beide Elternteile sind bereits über einen längeren Zeitraum überlastet durch die allgemeinen oder speziellen Anforderungen an Familie, Beruf oder die Pflege von Angehörigen.
  • Beide Elternteile haben außergewöhnliche Herausforderungen zu stemmen bei der Erziehung der Kinder.
  • Die Eltern sind beide chronisch krank. Kind/er begleiten die Eltern zur Kur.

Fallstricke bei Beantragung einer Familienkur

Manchmal fordern die Krankenkassen einen Nachweis, dass die zur Verfügung stehenden ambulanten Therapiemöglichkeiten für die kurbedürftigen Eltern erfolglos ausgeschöpft wurden, bevor eine stationäre Familienkur genehmigt wird.

Wurde die Kurbedürftigkeit beider Elternteile ärztlich festgestellt, kann es vorkommen, dass Ihre Krankenkasse Ihnen getrennte  Kurmaßnahmen bewilligen will. Dann müssen Sie plausibel machen, warum sie eine Familienkur machen wollen, also alle zusammen anreisen wollen. In diesem Fall ermutigen wir Sie, sich mit unserer Patientenverwaltung zu beraten, ob und warum eine Familienkur in Ihrem Fall Sinn machen würde und ob Gut Holmecke für Sie die richtige Klinik wäre.

Statt Familienkur eine Kur-Begleitung?

Haben Sie ein Kind/mehrere Kinder mit Handicap? In Ausnahmefällen kann eine Begleitperson zur Entlastung des kurbedürftigen Erwachsenen von der Krankenkasse genehmigt werden.

Bewilligt Ihre Krankenkasse keine Begleitperson, kann diese jedoch nach vorheriger Anmeldung bei uns zu reduzierten Tagessätzen wohnen und ist uns ganz herzlich willkommen. (Mehr Informationen über dieses Angebot).

Zu manchen Zeiten bieten wir an, zu bestimmten Konditionen eine kostenfreie Kur-Begleitperson mitzunehmen. Dies erfahren Sie auf der Seite Kurtermine oder über unseren facebook Account. Gerne können Sie auch bei unserer Patientenverwaltung nachfragen und sich für solch eine Aktion vormerken lassen.

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Viel Natur und Bewegung: Familienkur auf Gut Holmecke

In einer dreiwöchigen Familienkur bekommen Sie neue Impulse und Lösungen für eine bessere Bewältigung des Alltags und medizinische sowie therapeutische Betreuung. Wir betrachten jedes Familienmitglied im Zusammenhang der gesamten Lebenssituation. Daraus entwickeln alle beteiligten Therapeuten gemeinsam mit Ihnen ein auf die kurbedürftigen Familienmitglieder persönlich zugeschnittenes Therapieprogramm für Ihren Kuraufenthalt. Wir möchten Ihnen dadurch Möglichkeiten zeigen, wie Sie Ihre Gesundheit stärken und erhalten, wie Sie bestehende Beschwerden lindern oder dauerhaft heilen.

Ganz besonders wichtig sind uns auch Ihre Kinder, die wir auf Gut Holmecke mit viel Spaß, gezielten Bewegungsangeboten und vielfältigen Naturerlebnissen betreuen.

Wir haben übrigens auch Platz für große Familien.

Mehr über die Therapiemöglichkeiten während Ihres Kuraufenthalts und unser ganzheitliches Konzept während Ihrer Familienkur erfahren Sie hier.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Patientenverwaltung berät Sie sehr gerne und überlegt mit Ihnen, ob eine Kur auf Gut Holmecke das richtige ist für Sie und Ihre Familie.

Bis bald auf Gut Holmecke. Sie sind uns herzlich willkommen!



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