Hier geben wir Ihnen Antworten auf Ihre ersten Fragen. Alles Weitere werden wir in gemeinsamen Gesprächen mit dem Sie betreuenden Mitarbeiter Ihres Jugendamtes klären.
Wenn Ihr Kind derzeit in Obhut lebt
"Mein Kind wurde durch das Jugendamt in Obhut genommen und lebt nun nicht bei mir. Wenn ich in eine Mutter/Vater & Kind-Wohngruppe gehe, käme das Kind zu mir zurück,
sagt die Mitarbeiterin vom Jugendamt. Was muss ich dafür machen?"
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn hier spielt es zum Beispiel eine Rolle, wie alt Ihr Kind jetzt ist und wie lange sie getrennt waren. Wenn alle Beteiligten, also Sie, das Jugendamt und wir als Einrichtung uns kennengelernt haben und gemeinsam feststellen, dass wir für Sie ein hilfreiches Angebot machen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, bis Ihr Sohn oder Ihre Tochter mit Ihnen gemeinsam auf Gut Holmecke leben kann.
Es kann zum Beispiel ein erster Schritt sein, dass Sie zunächst alleine in eine der beiden Wohngruppen bei uns einziehen. Dann würden die Besuchskontakte zu Ihrem Kind noch häufiger stattfinden, damit sich Ihr Kind wieder gut an Sie gewöhnen kann. Und nach ein paar Wochen kann Ihr Kind vielleicht schon ganz zu Ihnen zurückziehen.
Auch diese Situation klären wir mit Ihnen und dem Jugendamt in gemeinsamen Gesprächen.