Aufnahme



Jugendhilfe – wer braucht Unterstützung?

In den UNIVITA Jugendhilfe-Wohngruppen auf Gut Holmecke nehmen wir Schwangere, Mütter oder Väter ohne Altersbegrenzung auf, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 19, 27, 34, 35 a, 41 SGB VIII alleine für ein Kind unter sechs Jahren verantwortlich sind und die

  • aufgrund ihrer familiären Situation in der Herkunftsfamilie als Schwangere oder mit Kind keinen Lebensraum finden
  • aufgrund sozialer Defizite momentan nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich mit ihrem Kind zu leben
  • aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung (Lernbehinderung, geistige Einschränkung) ihr Kind nicht alleine versorgen und persönliche Angelegenheiten nicht selbständig regeln können. Eine Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ihrer Behinderung oder ihrem Krankheitsbild und einer psychiatrischen Behandlung ist Voraussetzung. Ebenso die Entbindung der behandelnden Ärzte und Therapeuten von der Schweigepflicht .
  • aufgrund extremer Schwierigkeiten bei der Bewältigung lebenspraktischer Fragen und der Unfähigkeit zur eigenen Haushaltsführung sowie in der Versorgung und Erziehung ihres Kindes Anleitung benötigen
  • nur mit Hilfe einer stationären Betreuung ihre schulische oder berufliche Ausbildung neben der Versorgung ihres Kindes abschließen können, damit sie zukünftig selbstverantwortlich für sich und ihr Kind sorgen können.

Das Jugendhilfe-Angebot von UNIVITA beinhaltet keine Ausschlusskriterien. Jedoch sind die Wohngruppen weniger geeignet für Mütter/Väter, die an akuten Psychosen leiden oder sich in akuten suizidalen Phasen befinden bzw. Mütter/Väter, die erhebliche körperliche Behinderungen haben.

Aufnahme in unsere Jugendhilfe-Wohnguppen: Administrative Voraussetzungen

  • Die Kostenzusage durch einen Kostenträger (Jugendamt, in Ausnahmen Sozialhilfe) nach anerkanntem Bedarf und erfolgter Hilfeplanung vom zuständigen Jugendamt gem. § 19 SGB VIII oder den örtlichen bzw. überörtlichen Sozialhilfeträgern, hier im Rahmen von SGB IX/SGB XII 
  • Unterlagen: Die Übermittlung aussagekräftiger schriftlicher Unterlagen (Klinikberichte, Sozialberichte, etc.)
  • Aktuelles negatives Drogenscreening bei Eltern mit eben dieser Vorgeschichte
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse oder die Bereitschaft, unsere Sprache zu erlernen
  • Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und Teilnahme an unseren Angeboten
  • Einverständnis oder zumindest Toleranz gegenüber unserer Ausrichtung an christlichen Werten

Kontakt

Leitung Jugendhilfe UNIVITA Gut Holmecke - Petra Scheipers

Petra Scheipers – Pädagogische Leitung



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