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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (UNIVITA GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.univita.com.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Hauptverwaltung
UNIVITA GmbH
Hainfeld 9
06536 Südharz / Stadt Stolberg
Tel. 034 654 / 8 10-222
Fax 034 654 / 8 10-220

Email info@univita.com

Betriebsstätte Gut Holmecke Kurklinik & Jugendhilfe
Holmecker Weg 50
58675 Hemer
Tel. 0 23 72 / 9 87-0
Fax 0 23 72 / 9 87-499

Email: info@univita.com

https://www.univita.com/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.08.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.08.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24